Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Platten-, Party- und Buffet-Services
 
1. Preisvereinbarung und Zahlung
 
1.1 Preisvereinbarung
 
Die Preisvereinbarung für gelieferte Waren/Anlieferung/Service-Personal/Inventarelemente(Gedeck,Grill,Gas, etc.) bezieht sich ausschließlich auf unsere aktuelle Preisliste bzw. auf die definitive Preisvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und uns.
          
1.2 Zahlung
 
Bei Party-Service-Leistungen, die voraussichtlich einen Rechnungswert über € 250 haben, bitten wir um Anzahlung von 1/3 der veranschlagten Summe bei definitiver Auftragserteilung. Bei Service-Leistungen, deren absehbarer Umfang unter € 250 liegt resp. die Restzahlung ist sofort bei Rechnungserhalt fällig.
 
2. Änderungswünsche
 
Wir bitten Sie höflich, Änderungswünsche mindestens 4 Tage vor dem Liefertermin zu nennen. Bitte bedenken Sie, dass sehr viele Waren ganz speziell für Ihre Veranstaltung bezogen werden. Sollte dies der Fall sein, können verspätete Änderungswünsche leider nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte bedenken Sie auch, dass sich die Portionierungen auf die Ihrerseits genannte Teilnehmerzahl Ihrer Festivität beziehen. Zu spät eingehende Änderungswünsche können in Bezug auf die Rechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
 
3. Haftung
 
Wir garantieren, dass die von uns gelieferte Ware qualitativ einwandfrei ist. Wir weisen darauf hin, dass Lebensmittel leicht verderblich sind. Reklamationen müssen unverzüglich gemeldet werden, d.h. bei Gestellung der Produkte am Liefertag bzw. spätestens bis 12:00 Uhr des Folgetages. Für den Fall einer begründeten Reklamation beschränkt sich unsere Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung bzw. Wandlung der beanstandeten Teilware. Weitergehende Schadenersatzansprüche insbesondere hinsichtlich mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen worden sind.
 
Wir haften nicht für unvorhergesehene Behinderungen, die zu einer verspäteten Anlieferung führen. Hierzu gehören u.a. Stromausfall und sonstige, nicht unserem Einflussbereich unterliegende Störungen, die zu einer Produktionsverzögerung in unserem Hause führen.
 
Ferner haften wir nicht für Verkehrsunfälle oder sonstige Verzögerungen auf den Transportwegen und zwar auch nicht für den Fall, dass unser Fahrer einen evtl. Unfall oder eine Verzögerung fahrlässig verursacht hat.
 
Für Beschädigungen im Haus des Kunden, die von unseren Bedienungs-und Servicemitarbeitern verursacht werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter.
 
Ist der Kunde unverschuldet an der Abnahme der bestellten Ware verhindert, werden auf den Kauf- und Lieferpreis nur die ersparten Aufwendungen gutgeschrieben.
 
4. Inventarstellung
 
Sämtliche Transportgeräte, Platten, Bretter, Geschirr, Bestecke etc. sind unser Eigentum. Sie gehören nicht zur Warenanlieferung und sind nach Gebrauch gereinigt und in sauberem Zustand zurückzugeben.
 
Werden Geräte in unsauberem Zustand zurückgegeben, ist der Kunde verpflichtet, die Reinigungskosten zu bezahlen, maßgeblich bindend sind hier die Reinigungskosten, die Ihnen im Angebot genannt worden sind.
 
Die Gerätschaften sind während der Nutzung durch den Kunden pfleglich zu behandeln.
 
Fehlen bei Rückgabe Geräte oder sind diese beschädigt oder vollständig zerstört worden, ist der Kunde verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis zu ersetzen.
 
5. Weitere Abreden bedürfen der Schriftform und sind auf der Auftragsbestätigung zu vermerken.